Bau- und Umweltausschuss – Juni 2026


Im Bau- und Umweltausschuss vom 02. Juni 2026 ging es unter anderem um die energetische Sanierung des Rathauses und ein paar Umwidmungen von Straßen, hauptsächlich in Birgden, Schierwaldenrath und Gangelt.

Zwei Themen wollen wir aber besonders betrachten:

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 45 „Konzentrationszone für Windenergie Breberen Nord“

An der L228 zwischen Saeffelen und Villa stehen rechts von der Straße zwei alte Windräder, die durch modernere und leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden sollen. Diesem sogenannten „Repowering“ steht der Bebauungsplan Nr. 45 aus dem Jahr 2004 entgegen, der noch die alten Anlagentypen und eine maximale Höhe von 150 m festlegt.

Der Bebauungsplan soll ersatzlos aufgehoben werden. Danach gilt für das Gebiet das normale Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) und höhere Windräder sind möglich. Der Flächennutzungsplan sichert die Windenergienutzung dort weiterhin ab.

Im Beteiligungsverfahren wurden rund 50 Behörden und Träger öffentlicher Belange angehört. Die wenigen Eingaben, z.B. Bundeswehr wegen Flughöhen im Bereich der NATO Airbase stellen aber kein grundsätzliches Hindernis dar. Allerdings sieht es gerade so aus, als ob die maximale Höhe gerade wegen der NATO auf 200 m begrenzt werden müsste. Aus der Öffentlichkeit kamen keine Stellungnahmen.

Prinzipiell unterstützen wir den Ausbau erneuerbarer Energien. Wir stimmen dem Antrag zu.

Errichtung eines Hühnerstalls für 6.000 Legehennen in Hastenrath

Westlich von Hastenrath, an der Verbindungsstraße nach Süsterseel soll direkt hinter der Streuobstwiese ein Hühnerstall für 6.000 Legehennen errichtet werden. Die ausgewiesene Gesamtfläche beträgt 10.000 m². Das macht gerade mal 1,6 m² pro Henne. Freilandhaltung ist das nicht, denn dafür müssten 4 m² pro Tier drin sein.

Dass uns so eine Haltungsform nicht freut, dürfte nicht überraschen.

Leider handelt es sich laut Antrag um ein priviligiertes Vorhaben nach § 35 BauGB und da alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Gemeinde zustimmen.

Was wir trotzdem vermissen, sind die konkreten Nachweise: Wo ist der Nachweis, dass dem Vorhaben keine öffentliche Belange entgegenstehen? Wo ist der Nachweis, dass es sich um ein priviligiertes Vorhaben handelt?

Wir finden die Informationslage hier sehr dünn.

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